Artboardaaaa.png

Der Policy Sprint

Wie wird der Schweizer Finanzplatz klimapositiv?

Wo wir aktuell stehen

Die Expedition klimapositiver Finanzplatz nähert sich dem Parlament.

Am 27. Juni haben sich 25 Expert:innen aus Parlament, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft mit der Frage “Wie kann der Schweizer Finanzplatz klimapositiv werden?” auseinandergesetzt. Während des Tages wurde ein Set von zehn konkreten politischen Massnahmen entwickelt. Nach der Spiegelung der Massnahmen mit den Organisationen der Teilnehmer:innen, konsolidierten wir diese im zweiten Workshop am 6. September. Es sind fünf Vorschläge für politische Vorstösse und vier freiwillige Massnahmen entstanden.

What’s next?

Jetzt wird die Einreichung der Vorstösse vorbereitet.

Zusammen mit Expert:innen wurden die Vorschläge der Vorstösse überprüft. Diese werden nun mit den Parlamentarier:innen final ausgearbeitet. Zwei erste Motionen sind bereits eingereicht und nun im Nationalrat hängig.

Parallel werden die freiwilligen Massnahmen mit den betroffenen Akteur:innen evaluiert und bis zur Umsetzung weiterentwickelt.

5 Vorschläge für politische Vorstösse und 4 freiwillige Massnahmen

Im zweiten Workshop am 6. September 2022 sind aus den zehn Massnahmen die in den vier Handlungsfeldern erarbeitet wurden nun konkret fünf Vorschläge für politische Vorstösse und vier freiwillige Massnahmen entstanden.

Politische Vorstösse

  • Aus dem Handlungsfeld

    Finanzplatz als Katalysator der Klima-Transition

    Text

    Der Bundesrat wird beauftragt, verpflichtende Massnahmen zur Datentransparenz hinsichtlich der Klimawirkung von Gebäuden beim Immobilienkauf und -Verkauf zu ergreifen. Dabei soll er eine schweizweite Anwendung des GEAK (Gebäude­energieausweis der Kantone) als einheitliches Energiezertifikat prüfen.

    Begründung

    Mit über 10 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente stellten 2020 Treibhausgasemissionen aus dem Gebäudesektor knapp 24% der gesamten Schweizer CO2-Emissionen dar. Der Gebäudepark verbraucht in der Schweiz rund 45% der gesamten Energie. Um die Transition und Sanierungsrate des Gebäudesektors zu beschleunigen, spielt die Finanzbranche eine wichtige Rolle als Katalysator. Damit Banken bei der Finanzierung von Hypotheken Anreize effizient einsetzen können, braucht es transparente Daten über die Emissionswerte von Gebäuden.

    Heute besteht kein einheitlicher, verpflichtender Standard, um die Klimawirkung von Immobilien zu erfassen. Der Gebäude­energieausweis der Kantone (GEAK) wäre eine geeignete Grundlage dafür und wird bereits grossflächig angewendet, ist aber noch freiwillig. Einzelne Kantone haben den GEAK für gewisse Anwendungen bereits als obligatorisch erklärt – dies würde die Praxis schweizweit vereinheitlichen. Zudem wird das GEAK-Zertifikat von ausgebildeten Experten ausgestellt, die mit einem einheitlichen Standard arbeiten. Nachbarländer verfolgen diese Praxis seit längerem: eine ähnliche Massnahme ist z.B. in Frankreich aufgrund der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden seit über 10 Jahren erfolgreich in Kraft.

    Auch die Kosten eines GEAK-Zertifikats sind überschaubar und könnten von den Anbietern von Hypotheken übernommen werden: für ein Einfamilienhaus ist laut der GEAK mit circa CHF 1400 bis CHF 2000 zu rechnen. Die Schweizerische Bankiervereinigung SBVg hat ihrerseits im Juni 2022 ihre Richtlinien ergänzt und ihre Mitglieder dazu verpflichtet, Hypothekarkunden auf die Energieeffizienz ihrer Immobilie aufmerksam zu machen und sie dabei zu unterstützen, die Energieeffizienz ihrer Immobilie zu erhöhen. Mit einem einheitlichen Energiezertifikat für Gebäude wird dann auch bei der Finanzierung von Hypotheken transparent, ob es sich um eine klimaschädliche Immobilie handelt.

    Betroffene Gesetzesgrundlage

    Tbd.

    Bevorzugte Form

    Motion

  • Aus dem Handlungsfeld

    Finanzplatz als Katalysator der Klima-Transition

    Text

    Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, ob Anlagen zur Energiegewinnung, insbesondere zur Erzeugung erneuerbarer Energien wie z.B. Photovoltaikanlagen, im Sinne der Eigentumsrechte als Teil der Immobilie gelten oder ob sie als separate materielle Güter betrachtet werden sollten.

    Begründung

    Mit über 10 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente stellten 2020 Treibhausgasemissionen aus dem Gebäudesektor knapp 24% der gesamten Schweizer CO2-Emissionen dar. Der Gebäudepark verbraucht in der Schweiz rund 45% der gesamten Energie. Um die Transition und Sanierungsrate der Immobilien zu beschleunigen, spielt die Finanzbranche eine wichtige Rolle als Katalysator. Damit Banken bei der Finanzierung von Hypotheken Anreize zugunsten von klimafreundlichen Lösungen effizient einsetzen können, braucht es einheitliche Gesetze.

    Aus Sicht der Finanzbranche besteht aktuell eine Rechtsunsicherheit bei der Finanzierung von Immobilien mit Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien (insb. bei Photovoltaik). Gehört eine PV-Anlage, die später installiert wurde, zur Immobilie, oder ist sie als getrenntes Eigentum (wie z.B. ein Auto) zu betrachten? Eine Klärung des Gesetzes bzw. der Praxis würde die Finanzierung von Hypotheken mit solchen Anlagen vereinfachen.

    Betroffene Gesetzesgrundlage

    ZGB, tbd.

    Bevorzugte Form

    Postulat

  • Aus dem Handlungsfeld

    Finanzplatz als Katalysator der Klima-Transition

    Text

    Der Bundesrat wird beauftragt, eine Transparenzpflicht bei der Stimmrechtsausübung von Schweizer Investoren einzuführen. Investoren sollten folgende Daten transparent vermitteln: Offenlegung der Abstimmungsrichtlinien (Voting Policy) sowie Begründung der Abstimmungsempfehlung, Offenlegung des Abstimmungsverhaltens (voting track record) und Offenlegung der Intensivierungsmassnahmen (escalation strategy). Zudem soll die Erarbeitung eines zentralen Registers geprüft werden, das Statistiken zu den oben genannten Punkten erfasst.

    Begründung

    Eine aktive und transparente Ausübung der Stimmrechte führt zu Verbesserungen im Bereich der Corporate Governance bei börsenkotierten Unternehmungen und fördert Investoren, ökologische Verantwortung zu übernehmen. Heute fehlt es an Transparenz bei der Ausübung der Stimmrechte von Investoren. Eine Pflicht zur Dokumentation des Stimmverhaltens von Investoren fordert indirekt konkrete Verbesserungen der Realwirtschaft ein und wirkt damit beschleunigend auf den angestrebten Transitionsprozess. Dies führt unmittelbar in Hinsicht der Klimawirkung zu einer Schärfung der Transitionspläne von Unternehmen über die Zeit. So soll der Schweizer Finanzplatz seine Position als führender Standort für klimafreundliche Finanzdienstleistungen weiter stärken.

    Betroffene Gesetzesgrundlage

    Tbd.

    Bevorzugte Form

    Motion

  • Aus dem Handlungsfeld

    Finanzierung von fossilen Energien

    Text

    Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen auszuarbeiten, um die Finanzierung von Großunternehmen durch Banken zu unterbinden, die keine wirksamen Transitionspläne vorlegen und in neue fossile Energieprojekte investieren. Somit soll der Bundesrat die Transformation zu einer Realwirtschaft beschleunigen, die mit dem Pariser Abkommen und dem Netto-Null-Ziel 2050 vereinbar ist.

    Begründung

    Die Engagement-Strategie von Unternehmen spielt eine zentrale Rolle für ein progressives Phase-Out der Realwirtschaft aus fossilen Energien. Um die Aktivitäten des Schweizer Finanzplatzes klimagerecht zu steuern, sollen Finanzierungen von und in Organisationen ohne griffige Transitionspläne grundsätzlich untersagt werden. Die geforderte Mindestanforderung der Transitionspläne ist, dass keine neuen Investitionsprojekte in fossile Energie geplant sind. Die Transitionspläne sowie die Zwischenziele werden von neutralen und externen Akteuren überprüft. Im ersten Schritt sollten Schweizer KMUs von dieser Pflicht ausgeschlossen werden.

    Die Knüpfung der Finanzierungen an Bedingungen bewirken somit einen raschen, aber graduellen Ausstieg von fossilen Energien. Der Schweizer Finanzplatz wird dadurch (klima)positiver und als Vorreiter gesehen. Die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens – nämlich grössere Anlagen zur Förderung von fossilen Energien nicht mehr zu finanzieren - wird gewährleistet.

    Betroffene Gesetzesgrundlage

    Tbd.

    Bevorzugte Form

    Motion

  • Aus dem Handlungsfeld

    Pensionskassen und institutionelle Anleger

    Text

    Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) so zu ergänzen, dass die Beachtung von Nachhaltigkeit im Sinne der Schweizer Nachhaltigkeitsziele Teil der treuhänderischen Pflicht wird. Darüber sollen die Vorsorgeeinrichtungen jährlich Rechenschaft ablegen.

    Begründung

    Mit der Ergänzung des BVG um den Nachhaltigkeitsaspekt verdeutlicht der Gesetzgeber für die umsetzenden Pensionskassen ebenso wie für die Versicherten, dass Nachhaltigkeit ein essentieller Aspekt der Anlagestrategie ist. Die Änderung des BVG würde einen weitgehend unbestrittenen Gerichtsentscheid zum Thema in ein Gesetz überführen. An der heutigen Praxis würde sich substanziell nichts ändern. Die BVG-Ergänzung würde eine gesetzliche Basis für ein Nachhaltigkeitsreporting der Branche schaffen. Zwar ist die Einführung und Umsetzung des aktuell vom Schweizerischen Pensionskassenverband ASIP erarbeiteten Vorschlags für ein jährliches Nachhaltigkeitsreporting unabhängig davon. Dennoch würde die BVG-Ergänzung die Compliance mit dem vorgeschlagenen Reporting stärken. Zudem würde eine BVG-Ergänzung für die Entscheidungsgremien der Pensionskassen klar stellen, dass Nachhaltigkeit ein unumgänglicher Aspekt der Anlagestrategie ist.

    Ein jährliches Nachhaltigkeitsreporting erhöht die Transparenz für die Versicherten und führt so zur Möglichkeit, Veränderungen in der Anlagestrategie zu fordern. Eine Erhöhung der Transparenz führt zu einem konkurrierenden Verhalten zwischen den Pensionskassen. Bisher waren die klimafreundlichen Anlagen nicht sichtbar. Deshalb sollten Pensionskassen verpflichtet sein, jährlich zu berichten, wie ihre Anlagestrategie zu den Nachhaltigkeitszielen der Schweiz beiträgt. Es werden mit diesem Vorschlag keine branchenspezifischen Nachhaltigkeitsziele festgelegt, welche die Anlagestrategie der Pensionskassen erreichen müssen. Zielgrössen im Bereich Nachhaltigkeit (z.B. prozentuales CO2 Reduktionsziel) sind anderweitig vom Bundesrat oder dem Parlament vorzugeben oder durch die Branche selbst festzulegen.

    Betroffene Gesetzesgrundlage

    BVG

    Bevorzugte Form

    Motion (evtl. Parlamentarische Initiative).

  • Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) so zu ergänzen, dass die Beachtung von Nachhaltigkeit im Sinne der Schweizer Nachhaltigkeitsziele Teil der treuhänderischen Pflicht wird. Darüber sollen die Vorsorgeeinrichtungen jährlich Rechenschaft ablegen.

    zum Vorstoss

    Einreichender

    Martin Landolt (Die Mitte)

    Mitunterzeichnende

    Gerhard Andrey (Grüne), Roland Fischer (GLP), Corina Gredig (GLP), Jürg Grossen (GLP), Lorenz Hess (Die Mitte), Matthias Samuel Jauslin (FDP), Jörg Mäder (GLP), Melanie Mettler (GLP), Franziska Ryser (Grüne), Heinz Siegenthaler (Die Mitte), Simon Stadler (Die Mitte), Lilian Studer (EVP), Céline Widmer (SP), Priska Wismer-Felder (Die Mitte)

  • Der Bundesrat wird beauftragt, die Arbeiten der Finanzbranchen bezüglich Ausrichtung der privaten Finanzflüsse an die Ziele des Klimaabkommens von mittels Ko-Regulierung zu verstärken und deren Verbindlichkeit zu fördern. Eine subsidiäre staatliche Regelung soll greifen, falls bis 2028 weniger als 80 Prozent der Finanzflüsse von Schweizer Finanzmarktinstituten auf einem Pfad hin zu einer Treibhausgasreduktion gemäss Übereinkommen von Paris sind.

    zum Vorstoss

    Einreichender

    Gerhard Andrey (Grüne)

    Mitunterzeichnende

    Christine Badertscher (Grüne), Kilian Baumann (Grüne), Samuel Bendahan (SP), Prisca Birrer-Heimo (SP), Christophe Clivaz (Grüne), Laurence Fehlmann Rielle (SP), Doris Fiala (FDP), Roland Fischer (GLP), Claudia Friedl (SP), Anna Giacometti (FDP), Balthasar Glättli (Grüne), Jürg Grossen (GLP), Matthias Samuel Jauslin (FDP), Martin Landolt (Die Mitte), Jörg Mäder (GLP), Vincent Maitre (Die Mitte), Christa Markwalder (FDP), Sophie Michaud Gigon (Grüne), Eric Nussbaumer (SP), Marie-France Roth Pasquier (Die Mitte), Franziska Ryser (Grüne), Ursula Schneider Schüttel (SP), Simon Stadler (Die Mitte), Lilian Studer (EVP), Cédric Wermuth (SP), Felix Wettstein (Grüne), Céline Widmer (SP), Priska Wismer-Felder (Die Mitte), Sarah Wyss (SP)

Vorschläge für freiwillige Massnahmen

  • Aus dem Handlungsfeld

    Finanzplatz als Katalysator der Klima-Transition

    Inhalt

    Seit Juni 2022 verpflichtet die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) ihre Mitglieder, Hypothekarkunden auf die Energieeffizienz ihrer Immobilie aufmerksam zu machen und sie dabei zu unterstützen, die Energieeffizienz ihrer Immobilie zu erhöhen. Damit die Wirksamkeit dieser Massnahmen gewährleistet ist und da die Qualität der Beratungsleistungen im Bereich der Energieeffizienz je nach Anbieter sehr unterschiedlich ausfallen kann, soll die SBVg eine Guidance zur Qualitätssicherung bei der Finanzierung von Beratungen zur Förderung der Energieeffizienz herausgeben.

    Vorgeschlagener Owner

    Tbd. / Swiss Banking

    Nächste Schritte

    Teilnehmer:innen aus der Gruppe setzen sich mit Swiss Banking in Verbindung.

  • Aus dem Handlungsfeld

    Finanzplatz als Katalysator der Klima-Transition

    Inhalt

    Um die Kompetenz des Engagements von Investoren (aktiver Dialog mit Unternehmen) zu fördern, soll die Branche in Zusammenarbeit mit dem Bund einen “Stewardship Code” erarbeiten. So soll die Transparenz des Dialogs zwischen Finanzmarkt und Realwirtschaft erhöht werden und Investoren ermutigt werden, Transitionspläne- und Prozesse von Unternehmen aktiv anzusprechen. Eine ähnliche freiwillige Massnahme wird bereits in Grossbritannien mit dem “UK Stewardship Code” umgesetzt.

    Owner

    SWIPRA (Christoph Wenk), Swiss Sustainable Finance / Tbd.

    Nächste Schritte

    Die Formulierung wird mit SWIPRA, NGOs wie Greenpeace und Swiss Sustainable Finance überprüft.

  • Aus dem Handlungsfeld

    Pensionskassen und institutionelle Anleger

    Inhalt

    Der Pensionskassenverband ASIP arbeitet Reporting-Guidelines für Pensionskassen aus, die im Q4 2022 publiziert werden und 2023 erstmals implementiert werden sollen. Jedes der “klimawirksamen” Instrumente soll eine Reportingdimension sein: (i) Engagement, (ii) Stimmrechtswahrnehmung, (iii) Nachhaltigkeitspolitik (z.B. Ausschlusskriterien, divestments etc.), (iv) Impact investing. Das Engagement der Pensionskassen bei Firmen soll damit noch besser gemessen werden.

    Owner

    Pensionskassenverband (ASIP) / Martin Roth

    Nächste Schritte

    Erkenntnisse aus dem Austausch im Rahmen des Policy Sprints fliessen in die ASIP-Reporting Arbeitsgruppe ein.

  • Aus dem Handlungsfeld

    Pensionskassen und institutionelle Anleger

    Inhalt

    Die PK-Versicherten sollten sich dazu äussern können und mitentscheiden, ob ihr Geld nachhaltig angelegt werden soll. Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP regt bei allen Pensionskassen eine gemeinsame Umfrage zum Thema an. Dies generiert für die einzelne PK und den Verband bessere Informationen über die Präferenzen von verschiedenen Gruppen bei den Versicherten.

    Dies hat eine doppelte Wirkung: Einerseits schafft die Publikation der Umfrageresultate Transparenz über die Wünsche der Versicherten und vermittelt allen Akteuren der Branche den Stand der Nachfrage nach nachhaltigen Anlagestrategien. Andererseits werden die PK-Versicherten darauf sensibilisiert, dass Sie die Allokation ihrer PK-Gelder beeinflussen können (z.B. über Kandidatur für den PK-VR).

    Owner

    Pensionskassenverband (ASIP) / Martin Roth

    Nächste Schritte

    Die Umfrage und deren Umfang wird bei der nächsten Vorstandssitzung des ASIPs am 30.09. besprochen.

Die erarbeiteten Massnahmen

Im ersten Workshop am 27. Juni wurden vier Handlungsfelder identifiziert und zehn Massnahmen dazu erarbeitet. Diese sind hier zusammengefasst.

Handlungsfeld 1: Standards und Transparenz

  • Der Schweizer Finanzplatz

    • definiert für die Branche ein Reduktionsziel in Übereinstimmung mit dem Pariser Klimaabkommen.

    • verpflichtet sich zur Veröffentlichung des Treibhausgases-Fussabdrucks jedes Unternehmens gegenüber Intermediären (z.B. Anleger) mit einer Definition des Soll-Wertes in Übereinstimmung mit dem Reduktionsziel.

    • wird über eine Ko-Regulierung gesetzlich in die Pflichten eingebunden. Das bedeutet, dass die Branche innerhalb eines vordefinierten Zeitraums sich zu minimalen Zielen verpflichten muss. Ansonsten werden verpflichtende Ziele durch den Bund definiert und umgesetzt.

    Wirkung der Massnahme

    • Durch ein Reduktionsziel in Übereinstimmung mit dem Pariser Klima-Abkommen ist ein Monitoring und Benchmarking möglich und stellt eine kohärente Umsetzung des Pariser Klimaabkommens sicher.

    • Das ermöglicht eine Orientierung auf Unternehmensebene sowie eine subsidiäre Staatsregulierung: der Staat interveniert nur dann, wenn die Branche nicht zeitgerecht aktiv wird.

    • Finanzmarktakteure müssen Reduktionsziele festlegen, die sich innerhalb einer gesetzlich vorgeschriebenen Bandbreite bewegen.

    • Eine nicht Festlegung solcher Ziele wird vom Staat sanktioniert.

    Wirkung der Massnahme

    • Heute sind keine verpflichtende Minimalstandards in Kraft.

    • Mit dieser Massnahme wird der Finanzplatz innerhalb einer realistischen Bandbreite verpflichtet, klimapositiv zu werden.

    Anmerkung: Diese Option wurde ebenfalls im Rahmen des Berichts des Bundesrats vom 17.11.2021 zum Postulat 19.3966 “Wie kann die Schweiz die Finanzmittelflüsse klimaverträglich ausrichten?” erwähnt (S. 18/19)

    • Unternehmen aus Finanz- und Realwirtschaft legen die positiven und negativen Klimawirkungen ihrer Tätigkeiten unter einem einheitlichen Standard offen.

    Wirkung der Massnahme

    Ein einheitlicher Standard führt zu

    • zielorientierten Investitionen und Krediten für kilmapositive Projekte und Firmen und dadurch zu einer Reduktion von Greenwashing.

    • einer Stärkung des Wettbewerbs mittels einheitlicher Offenlegung.

    • ambitionierten, einheitlichen und klaren Swiss Standards und zieht dadurch ausländische Investoren in die Schweiz.

  • Der Schweizer Finanzplatz soll durch ein transparentes Datenportal klimapositiv werden indem

    • alle Schweizer Unternehmen, darunter auch KMUS, ihre Daten zur Klimawirkung (gegebenenfalls via Produktumsätze) über ein offenes Datenportal erheben sollen. Die Eingabe muss auch für Geschäftsberichte sinnvoll sein.

    • der Bund die erforderliche Infrastruktur zur Verfügung stellt - sofern notwendig auch mittels Ausschreibung und Unterstützung der Fintech-Branche.

    Wirkung der Massnahme

    Dies führt zu einer erhöhten Transparenz für alle Unternehmen und Geschäftsbereiche in Bezug auf ihre Klima-Transformation:

    • Es ermöglicht der Finanzbranche auch ein Reporting zur Klimawirkung von Krediten. Das ist für die Erreichung des Netto-Null Ziels wichtig und noch nicht im Umfang von ESG-Reporting enthalten.

    • Über die Zeit wird der Fortschritt klar messbar.

Handlungsfeld 2: Katalysator der Klima-Transition

    • Für Neubauten werden folgende Vorschriften umgesetzt:

      • Hypotheken für Ölheizungen sind nicht mehr erlaubt. Es gibt eine schweizweite Ausweitung, von dem, was in gewissen Kantonen bereits umgesetzt ist (z.B. Kanton Zürich)

      • Solar-/Stromproduktion werden mit dem Ziel von Netto-positiven Neubauten aktiv gefördert.

    • Für Sanierungen werden folgende Anreize gesetzt:

      • Entstehung einer neutralen, öffentlichen Beratungsstelle: Anreiz oder Obligatorium, bei Sanierungen diese Beratung in Anspruch zu nehmen (Ziel = Beratung/Informationen zugänglich machen), z.B. mit einer Kostenübernahme durch Banken bei Beratungen für Sanierungen.

      • Evtl. muss ein Malus bezahlt werden, falls keine Beratung in Anspruch genommen wird.

    Wirkung der Massnahme

    Mit der Kombination von Vorschriften für Neubauten und Anreizen für Sanierungen soll die Geschwindigkeit der Klima-Transition, insb. von Immobilienobjekten, erhöht werden.

    Die Massnahme setzt auf eine konsequente Weiterentwicklung von Anreizen, die in bestimmten Kantonen bereits umgesetzt werden.

  • Generelle Ausweitung der Stimmrechtsausübung von Investoren im Sinne der Nachhaltigkeit:

    • Entwicklung eines breit abgestützten, normativen Leitfadens für die Ausübung von Stimmrechten, der sich an gesellschaftlich legitimierten Zielsetzungen (z.B. gesetzlich verankerte Netto-Null Ziele oder the SDGs der UNO) orientiert.

    • Ausweitung der Pflicht zur Stimmrechtsausübung für institutionelle Anleger auf ausländische Anlagen (Aktuell gilt diese Pflicht nur für Schweizer Aktien).

    • Änderung der gesetzlichen Grundlagen dahingehend, dass Banken und Vermögensverwalter die Stimmrechte von Privatanleger:innen gemäss einer vorab definierten Stimmrechtspolitik wahrnehmen können.

    • Einführung einer Transparenzpflicht der Stimmrechtsausübung (Es muss noch definiert werden, wer unter diese Transparenzpflicht fallen soll).

    Wirkung der Massnahme

    • Dadurch fordert der Finanzmarkt konkrete Verbesserungen der Realwirtschaft ein und wirkt damit beschleunigend auf den angestrebten Transitionsprozess.

    • Unmittelbar führt dies zu einer Schärfung der Transitionspläne von Unternehmen über die Zeit.

    • Zudem hat es eine normative Wirkung: Der Leitfaden signalisiert, wie man als Investoren abstimmen sollte.

Handlungsfeld 3: Finanzierung von fossilen Energien

    • Um die Aktivitäten des Schweizer Finanzplatzes klimagerecht zu steuern, sollen bestehende Kredite und Anlagen mit einem zusätzlichen Kapitalpuffer unterlegt werden - mit dem Ziel, dass es progressiv zu einem "Phase Out" von fossilen Energien kommt.

    • Neue Kredite, Underwriting und Anlagen für fossilen Energien sollen bis zu einem definierten Zeitpunkt (tbd. 3 bis 7 Jahren) grundsätzlich untersagt werden.

    Wirkung der Massnahme

    • Zusätzliche Kapitalpuffer, um die Aktivitäten des Schweizer Finanzplatzes klimagerecht zu steuern, bewirken einen raschen, aber graduellen Ausstieg von fossilen Energien.

    • Der Schweizer Finanzplatzes wird dadurch (klima)positiver und als Vorreiter gesehen.

    • Die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens – grössere Anlagen zur Förderung von fossilen Energien nicht mehr zu finanzieren - wird gewährleistet.

Handlungsfeld 4: Pensionskassen und institutionelle Anleger

    • Pensionskassen sollen mindestens 1% des Anlagevermögens als Impact Investing anlegen.

    • Pensionskassens der öffentlichen Hand sollen mindestens 10% als Impact Investing anlegen.

    Wirkung der Massnahme

    • Aufgrund des hohen Investitionsvolumens der Pensionskassen sollen durch 1% Minimum Impact Investing ca. 40-80 Mrd. CHF aufgewendet werden.

    • In ca. 5-10 Jahren soll die Massnahme einen sichtbaren und messbaren Erfolg aufzeigen können.

    • Ein garantierter Anteil des totalen Anlagevermögens der Schweizer Pensionskasse geht mit dieser Massnahme in wirkungsvollen Investitionen, die zu einer positiven Klimawirkung beitragen.

  • Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und das Nationalbankgesetz (NBG) werden folgend angepasst:

    • Pensionskassen und die schweizerische Nationalbank werden angehalten Nachhaltigkeitskriterien zu erheben, zu berichten und zu optimieren.

    • Pensionskassen und die schweizerische Nationalbank bekommen ein zusätzliches Mandat bzw. den gesetzlichen Auftrag, mit einen bestimmten Teil ihrer Anlagen auf dem Primärmarkt positive Klimawirkung zu erzeugen.

    • Pensionskassen und die schweizerische Nationalbank müssen aus fossilen Energien aussteigen.

    Wirkung der Massnahme

    Die Anpassung des BVG zu Nachhaltigkeitsrisiko um -impact führt zu

    • mehr Transparenz.

    • einer Optimierung der Nachhaltigkeitsrisiken.

    • einer Minimierung der Klimarisiken.

    • Versicherte können mitentscheiden, ob ihr Geld nachhaltig angelegt werden soll.

    • Sie müssen zur Anlagestrategie aktiv gefragt werden. Ob es sich um eine opt-in oder opt-out Variante (mit klimapositiv als default) handeln soll, steht noch offen.

    Wirkung der Massnahme

    • Die Gelder der Pensionskassen werden sofort nachhaltig angelegt und Versicherte haben dabei ein Mitspracherecht. Mit diesem Ansatz ist die Eigenverantwortung der Versicherten verstärkt.

Unsere Fragestellung

Wie wird der Schweizer Finanzplatz klimapositiv?

Die Ausrichtung der staatlichen und privaten Finanzflüsse auf eine klimaverträgliche Entwicklung ist für die erfolgreiche Umsetzung des Übereinkommens von Paris, dass die Schweiz 2017 ratifiziert hat, von entscheidender Bedeutung. Eine Neuausrichtung der Finanzströme wurde explizit als eines der Hauptziele des Vertrags verankert.

Der Finanzplatz Schweiz soll, so der Bundesrat, ein global glaubwürdiger Standort für Anlegerinnen und Anleger sein, die einen vergleich- und messbaren Beitrag zu Gunsten der Umwelt leisten wollen. Aus diesem Grund hat Expedition Zukunft in Zusammenarbeit mit Parlamentarier:innen aus vier Parteien eine konkrete Fragestellung erarbeitet, die zur Entstehung von parteiübergreifenden und wirksamen Lösungen beitragen soll.

Die folgende Dimensionen sind bei unsere Fragestellung zentral:

  • Positive Klimawirkung

    Die erarbeiteten Massnahmen aus dem Policy Sprint sollten dem Schweizer Finanzplatz ermöglichen, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Klimazieles der Schweiz zu leisten (Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050). Dahinter steckt die Erkenntnis, dass das Ziel des Pariser Klima-Abkommens, nur gelingen kann, wenn wesentlich mehr CO2 eingespart als ausgestossen wird.

  • Emissionen im Ausland

    Die Aktivitäten des Schweizer Finanzplatzes finden auf globaler Ebene statt und wirken sich daher auch über die Schweizer Grenzen hinaus auf das Klima aus. Die Auswirkungen im Ausland sind von hoher Bedeutung und sollen im Policy Sprint berücksichtigt werden, um den Klimawandel im Rahmen einer Erwärmung von +1,5 Grad zu halten. 

  • Fokus auf Primär- und Sekundärmärkte

    Eine Fokussierung auf die Auswirkungen des Finanzplatzes auf die Realwirtschaft (z.B. durch Investitionen in Primärmärkten) kann eine besonders hohe Wirkung erzielen. Und auch der Sekundärmarkt ist von Bedeutung, denn als kompetitive Anbieterin spielt die Schweiz eine wichtige Rolle in der globalen Vermögensverwaltung.

  • Klima im Vordergrund, ohne Einbusse bei Sozialem und Governance

    Zuletzt ist es noch wichtig zu erwähnen, dass - obwohl bei diesem Policy Sprint die konkrete Wirkung des Schweizer Finanzplatzes auf das Klima im Vordergrund steht - die erarbeiteten Massnahmen in Einklang mit den Nachhaltigkeitskriterien (Umwelt, Soziales und Governance) stehen müssen.

Der Policy Sprint im Überblick

Der Policy Sprint ist eine Reihe an Workshops, die Parlamentarier:innen und Key Stakeholder rund um eine Herausforderung zusammenbringt, um ein Set von griffigen und mehrheitsfähigen Lösungen zu entwickeln sowie die dafür notwendigen Anpassungen der politischen Rahmenbedingungen zu definieren. Diese können zum Beispiel in Form von Vorstösse ins parlamentarischen Prozess eingebracht werden.

Willst du mehr dazu erfahren? Dann entdecke die Journey unseres ersten Policy Sprints zum Thema klimaneutraler Verkehr bis 2050.

Unsere Förderpartner

Der Policy Sprint wird dank der Unterstützung des Migros-Pionierfonds und der Stiftung Clima Now ermöglicht.

Der Aufbau und die Realisation der kollaborativen Innovationsmethoden von Expedition Zukunft wird durch unseren Initialpartner Migros-Pionierfonds ermöglicht.

Der Migros-Pionierfonds sucht und fördert Ideen mit gesellschaftlichem Potenzial. Er ermöglicht Pionierprojekte, die neue Wege beschreiten und zukunftsgerichtete Lösungen erproben. Der wirkungsorientierte Förderansatz verbindet finanzielle Unterstützung mit coachingartigen Leistungen. Der Migros-Pionierfonds ist Teil des gesellschaftlichen Engagements der Migros-Gruppe und wird von Unternehmen der Migros-Gruppe mit jährlich rund 15 Millionen Franken ermöglicht. Weitere Informationen: www.migros-pionierfonds.ch

Die Stiftung Clima Now unterstützt als Themenpartnerin die Policy Sprints von Expedition Zukunft mit Fokus auf das Klima.

Die Stiftung Clima Now hat sich zum Ziel gesetzt, aktiv gegen die Klimakrise anzugehen. Dafür unterstützt sie Projekte aus drei Wirkungsbereichen: Reduktion von Treibhausgas-Emissionen im Energie- und Ernährungsbereich, Absorption von Treibhausgasen sowie Projekte, welche den gesellschaftlichen und politischen Wandel hin zu mehr Klimaschutz anstossen. Clima Now soll als Teil einer breiten Community mithelfen, der Klimaherausforderung entgegenzuwirken und Lösungen zu finden.